20 Minuten

16. Juli 2015

Narben und Schmerzen wegen Tattoo-Entfernung

Tattoos sind im Trend – doch nicht immer für die Ewigkeit. Dermatologen warnen vor unseriösen Laserentfernungs-Studios in der Ostschweiz, die gegen das Gesetz verstossen.Ob Feriensouvenir, Jugendsünde oder wegen Gesinnungswandel: Viele Ostschweizer wollen irgendwann ihre Tätowierungen loswerden. Doch wo? Tattoo-Laserentfernungszentren locken mit günstigen Angeboten. Diese sind aber aus ärztlicher Sicht oft mehr als bedenklich.

«Die Entfernung eines Tattoos ist bei weitem nicht so einfach wie diese Studios behaupten», sagt Thomas Hebel, Facharzt für Dermatologie und Lasermedizin in St. Gallen. Eine Laserbehandlung sei so oder so ein medizinischer Eingriff – dazu brauche es eine fundierte medizinische Ausbildung. «Die Hersteller wollen einfach ihre Laser verkaufen und schulen das Studio-Personal intern. Das reicht niemals aus», so Hebel. Der Mediziner kritisiert, dass die Patienten viel zu wenig über Nebenwirkungen und mögliche Komplikationen aufgeklärt würden. Mögliche Nebenwirkungen seien Verbrennungen, Narben und Pigmentstörungen.

Grobe VerbrennungenEin weiterer Dermatologe bestätigt, dass er immer wieder Patienten behandeln muss, die sich grobe Verbrennungen von unseriösen Laserstudios zugezogen haben. Seiner Ansicht nach liegt das Problem bei den billigen Preisen der Geräte: «Laserstudios besitzen oft nur ein einfaches, preisgünstiges und leistungsschwaches Modell, mit dem die Behandlungen viel länger dauern, viel schmerzhafter und viel teurer sind.» Die Geräte müssten in kürzester Zeit enorme Energiemengen freisetzen können, um die Haut nicht zu verbrennen. Viele Laserstudios verfügten aber nicht über genug effiziente Geräte. Er rät dazu, sich auf jeden Fall zu einem Dermatologen zu begeben.

Gesetzlich verbotenIn Laserentfernungsstudios und bei Tätowierern, die Laserentfernung anbieten, wird die Behandlung nach Recherchen von 20 Minuten meist ohne Anwesenheit eines Arztes durchgeführt. Laut Gesetz ist das eigentlich nicht zulässig: In der Medizinprodukteverordnung (MepV) steht, dass alle Laser der Klasse 4 ausschliesslich in Anwesenheit oder unter Kontrolle und Verantwortung eines Arztes durchgeführt werden müssen. Die Lasergeräte, die für die Entfernung von Tätowierungen vorgesehen sind, sind alle Klasse 4.

«Wir sind günstiger, aber genau so gut»Die Vorwürfe der Dermatologen lassen die Betreiber von Tattoo-Entfernungsstudios nicht auf sich sitzen. «Klar gibt es schwarze Schafe, doch wer professionell arbeitet, kann das genau so gut wie ein Arzt und ist zudem noch viel preiswerter», so der Betreiber eines Studios aus St. Gallen. Zudem seien bei ihm schon Kunden gewesen, die vom Dermatologen falsche Behandlungen erhalten und den behandelnden Arzt verzeigt hätten. «Wir haben genügend Zertifikate, um die Laserbehandlungen durchzuführen», so die Betreiberin eines anderen Studios.

Doch für den Dermatologen Hebel ist klar: «Diese Zertifikate sind nichts wert.»

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