Tages-Anzeiger

Juni 2015

Tätowierte Polizisten sind unerwünscht

Um in das Korps der Stadt- oder der Kantonspolizei aufgenommen zu werden, trennen sich jedes Jahr mindestens zehn Anwärter von ihren Tattoos. Denn im Einsatz wirken diese nicht seriös.Zürich – Sobald in Zürich die Temperaturen steigen, ist in der Stadt wieder mehr Haut zu sehen. Und diese ist nicht selten mit allerlei Tattoos bestochen. Blumen, Delfine, Sterne, Kois, Totenköpfe und Tribals – die Vielfalt der Motive ist unerschöpflich.

Dass Tätowierungen gerade bei jungen Erwachsenen weitverbreitet sind, bekommen auch die Zürcher Polizeikorps zu spüren. «Wir werden immer häufiger von Polizeiaspiranten gefragt, ob Tattoos bei uns erlaubt seien oder nicht», sagt Judith Hödl, Mediensprecherin der Zürcher Stadtpolizei. «Damit mussten wir uns auseinandersetzen. Deshalb haben wir im Frühling die Vorgaben zum Thema Tattoos präzisiert.»

Strumpf übers TattooDie Regelungen besagen, dass sichtbare Tattoos bei der Stadtpolizei Zürich nicht erlaubt sind. Wer eine Tätowierung hat, muss diese je nach Einsatzbereich mit Uniform oder mit ziviler Kleidung abdecken können. «Ist ein kleiner Teil des Tattoos trotzdem noch zu sehen, muss der zuständige Abteilungsleiter entscheiden, ob das zulässig ist oder nicht», so Hödl. Generell nicht erlaubt seien Motive und Inhalte, «die nicht mit dem Polizeiberuf zu vereinbaren sind». Konkrete Beispiele, welche Tattoos dies wären, nennt Hödl nicht.

Ausgenommen von diesen Regelungen sind langjährige Mitarbeiter der Stadtpolizei, die eine grosse sichtbare Tätowierung am Arm haben. Sie dürfen gemäss Hödl einen hautfarbenen Strumpf zum Abdecken der Körperzeichnung verwenden. Dieser Ausnahmefall komme aber nur bei rund einem Dutzend Polizisten zur Anwendung. «Aspiranten werden von Anfang an darauf aufmerksam gemacht, wenn ein Tattoo nicht zum Beruf passt.»

Ähnlich sieht die Situation beim Korps der Kantonspolizei Zürich aus. «Kantonspolizisten dürfen Tattoos haben, so viele sie wollen. Solange man sie nicht sieht, wenn sie Uniform tragen», sagt Mediensprecher Beat Jost auf Anfrage, denn: «In Uniform repräsentieren die Polizisten das Polizeikorps.» Schliesslich müsse man Gesetze durchsetzen und im Einsatz seriös wirken, so Jost. Es gehe aber auch darum, als Einheit wahrgenommen zu werden. «Das Gesamterscheinungsbild muss stimmen, da passt so etwas Individuelles wie ein Tattoo nicht rein.»

Weil die Anfragen der Aspiranten zum Thema Tattoo meist vor der Bewerbung bei der Kantonspolizei eingehen, musste gemäss Jost «fast noch nie jemand wegen Körperzeichnungen abgewiesen werden». Nur in sehr seltenen Fällen stelle der Arzt bei der sportmedizinischen Abklärung eines Polizeiaspiranten Tätowierungen fest, die sich nicht mit den Vorgaben im Korps vereinbaren lassen. «Dann wird der Bewerber abgelehnt.»

Jugendsünden weglasernEinigen ist die Aufnahme im Polizeikorps so wichtig, dass sie sich dafür sogar von ihren Tätowierungen trennen. «Wir behandeln jährlich mindestens zehn Polizeiaspiranten, die sich ein Tattoo entfernen lassen möchten», sagt Peter Steiner, Leiter der Tattooentfernungspraxis in Schwerzenbach.

Es seien hauptsächlich Zeichnungen am Unterarm, die weggelasert würden. «Die Patienten wollen später als Polizisten nicht dauernd mit langärmligen Uniformen Dienst leisten müssen», sagt Steiner. Die Tattoos seien meist in jungen Jahren gestochen worden, als die Patienten noch nicht gewusst hatten, dass sie später einmal zur Polizei gehen würden.

Entfernung fünfmal teurerWer eine solche Jugendsünde von seinem Arm weglasern will, muss dafür fünfmal so viel bezahlen wie damals für das Stechen des Tattoo. Der Preis für die Entfernung wird nämlich gemäss Steiner nach Fläche berechnet. Pro Quadratzentimeter kostet sie einen Franken. Hinzu kommen Pauschalen für Behandlungszeit und Material. Ein paar Gedanken an die weitere Zukunft sind also sicher angebracht, bevor man sich ein Tattoo stechen lässt. Wer zur Polizei will, muss bisweilen einiges auf sich nehmen: Tattooentfernung mittels Laser.

Journalistin: Tina Fassbind

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